Rechtsprechung
BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nahrungsmittelwirtschaft - Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Positive Forderungsverletzung - Entschädigungsanspruch - Kündigung - Werkvertrag
- Judicialis
ZPO § 565 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 631; ; BGB § 649 Satz 2; ; BGB § 636; ; BGB § 634; ; BGB § 271
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 325, 326, 631, 649 S. 2
Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Computerrecht - Installation eines Netzwerkes, Abrechnung nach Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann eine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche umgedeutet werden? (IBR 2002, 300)
Papierfundstellen
- NZBau 2001, 621
- NJOZ 2001, 1758
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96
Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines …
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99
Die berechtigte außerordentliche Kündigung läßt - wovon auch das Berufungsgericht nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe ausgeht - den Vergütungsanspruch grundsätzlich nur in dem Umfang unberührt, in dem der Unternehmer seine Leistungen erbracht hat und diese mangelfrei sind (BGHZ 136, 33, 38 m.w.N.).Auch der Anspruch auf diese Vergütung kann entfallen, wenn die bisherige Leistung für den Besteller wertlos ist (BGHZ 136, 33, 39).
- BGH, 14.02.2000 - II ZR 285/97
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführervertrages
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung nur dann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, daß diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger erkennbar zum Ausdruck gekommen ist (BGH, Urt. v. 14.2.2000 - II ZR 258/97, ZIP 2000, 539, 540 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18
Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?
Soweit die Beklagte dagegen nunmehr einwendet (1009 GA), ihrem Schreiben vom 29.05.2015 sei keine "freie Kündigung" zu entnehmen, da er als Kündigungsgrund ausdrücklich auf die dort beschriebene Arbeitseinstellung der Klägerin Bezug nehme, geht dies fehl, denn der Beklagten oblag die Klarstellung, dass sie ihre Kündigungserklärung - wie entsprechend den vorstehenden Feststellungen des Senats grundsätzlich anzunehmen - nicht hilfsweise als "freie" Kündigung verstanden wissen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2001, X ZR 162/99; BGH, Urteil vom 24.07.2003, VII ZR 218/02;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 2 mwN). - BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02
Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer …
Vielmehr kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung nur dann als eine freie Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, daß diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH, Urteil vom 26. Juli 2001 - X ZR 162/99, NZBau 2001, 621, 622).Die vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung des X. Zivilsenats (Urteil vom 26. Juli 2001 - X ZR 162/99, NZBau 2001, 621, 622) weicht von den dargestellten Grundsätzen des Bauvertragsrechts nicht ab.
- OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über den Abzug einer …
Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht (BGHZ 31, 224; BGH NZBau 2001, 621;… Palandt-Sprau, 70. Aufl., § 649 Rn. 15;… BeckOK/BGB-Voit, § 649 Rn. 24).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21
Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über …
Denn bei der Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB und der freien Kündigung gemäß § 648 BGB handelt es sich um unterschiedliche Gestaltungsrechte mit unterschiedlichen Rechtsfolgen (…BGH, Urt. v. 24.07.2003 - VII ZR 218/02, NZBau 2003, 665; BGH, Urt. v. 26.07.2001 - X ZR 162/99, NZBau 2001, 621;… BGH, Urt. v. 14.06.2000 - II ZR 285/97, ZIP 2000, 539;… BGH, Urt. v. 08.09.1997 - II ZR 165/96, ZIP 1997, 1882). - OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
Auflassung setzt keine Abnahme voraus!
Denn die berechtigte außerordentliche Kündigung lässt den Vergütungsanspruch nur in dem Umfang unberührt, in dem der Unternehmer seine Leistungen erbracht hat und diese mangelfrei sind (vgl. BGH NZBau 2001, 621). - OLG Düsseldorf, 26.11.2019 - 21 U 38/19
Störung der Totenruhe rechtfertigt nicht unbedingt fristlose Kündigung
Abweichendes folge auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2001 (Az. X ZR 162/99).Das Landgericht habe sich auch mit der von ihr vorgebrachten Entscheidung des BGH vom 26.07.2001 (Az.: X ZR 162/99) rechtsfehlerhaft auseinander gesetzt.
- OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 23 U 140/08
Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit …
Dem Unternehmer bleibt daher - ebenso wie bei der unberechtigten bzw. freien Kündigung -grundsätzlich der Anspruch auf Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen erhalten, deren Umfang er auf der Grundlage des Werkvertrages berechnen kann (BGH, Urt. v. 26.7.2001, X ZR 162/99, NZBau 2001, 621, 622;… BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - VII ZR 45/89, NJW-RR 1990, 1109). - OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09
Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Verstöße …
- OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12
Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem …
Sollte hierin eine begründete außerordentliche Kündigung zu sehen sein, käme schon eine Inanspruchnahme des Beklagten gemäß § 649 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2001 - X ZR 162/99 - NZBau 2001, 621 - 623; juris: 13). - OLG Stuttgart, 11.07.2006 - 10 U 66/06
Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei Kündigung durch den Besteller: …
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund führt ebenso wie ein Rücktritt wegen Leistungsverzugs in der Regel nicht zur Anwendung dieser Vorschrift (vgl. BGH NZBau 2001, 621). - OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14
Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!
- OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04
Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?
- OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10
Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabe der Klageforderung …
- LG Krefeld, 14.10.2020 - 11 O 42/15
- OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - 22 U 140/16
Zahlung restlichen Werklohns für Innenputzarbeiten an einem Bauvorhaben Kündigung …
- OLG Düsseldorf, 18.11.2005 - 23 U 39/05
Dauerschuldverhältnis: Rechtmäßigkeit einer 2-jährigen Vertragsbindung, …
- OLG München, 25.10.2018 - 23 U 73/18
Zahlung von Werklohn für Reinigungsleistungen
- OLG Hamm, 28.01.2020 - 21 U 125/18
Schadensersatz und Minderung aus einem gekündigten Bauvertrag Unwirksamkeit der …
- LG Düsseldorf, 08.05.2007 - 35 O 51/07
- LG Wuppertal, 11.04.2019 - 7 O 59/17
- LG Düsseldorf, 31.05.2010 - 19 S 67/09
Zahlung der Vergütung aus einem sog. Internet-System-Vertrag hinsichtlich der …